Replies: 12 comments 17 replies
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Sehr gute Idee. |
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Es muss pflegenden Angehörige zunächst erklärt werden, dass sie als Vertreter für die Verwaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) benannt werden können (§ 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V). Quelle BMG: „Für Versicherte, die kein Smartphone besitzen oder die ePA-App nicht nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, die ePA dennoch zu verwenden. In solchen Fällen können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen, der die ePA in Ihrem Auftrag über die App verwaltet. Alternativ können Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken im Rahmen einer Behandlung auf Ihre ePA zugreifen, um Daten einzusehen oder hinzuzufügen.  |
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Das wäre doch mal ein wirklich wichtiger und hilfreicher Use-Case! 🚀
Ich bin gespannt was aus diesem Anwendungsfall wird! |
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Ich stimme diesem Vorschlag voll und ganz zu! In unseren regionalen Projekten zeigt sich immer wieder, wie essenziell die Zusammenarbeit mit Zu- und Angehörigen von Pflegebedürftigen ist. Jeder „Kümmerer“, der sich für das Wohl von Pflegebedürftigen engagiert, sollte die Möglichkeit bekommen, Teil eines Versorgungsteams zu werden. Natürlich braucht es für eine solche Öffnung organisatorische Rahmenbedingungen, aber diese können regional oder sogar fallspezifisch festgelegt werden. Zunächst sollte stets die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung im Vordergrund stehen. Gerade im Kontext der doppelten oder gar dreifachen Demographie kann sich hier eine Chance ergeben: Menschen, die nach ihrer hauptberuflichen Zeit fit sind und sich engagieren möchten, könnten gezielt in die Versorgung eingebunden werden. So könnte ein Teil des Problems auch Teil der Lösung sein. #justaoptimisticthought Besonders relevant wären mMn Melde- und Hinweisprozesse, die Veränderungen im Zustand der Pflegebedürftigen oder einen steigenden Bedarf an pflegerischen oder sozialfürsorglichen Leistungen frühzeitig erkennen. Ein professionelles Assessment und die administrative Veranlassung könnten so beschleunigt und einer Verschlimmerung vorgebeugt werden. Auch könnten ad hoc Televisiten klären, ob und wie die vorliegende Versorgungssituation eskaliert werden sollte. Muss sofort etwas passieren? Kann die ambulante Pflege morgen bereits darauf eingehen. Hat es Zeit bis zum nächsten Hausarzttermin. Ein weiterer Vorteil: Zu- und Angehörige könnten besser in ihrer Rolle als informelle Pflegende begleitet werden. Dies wäre nicht nur eine Prävention für die mentale Gesundheit der Pflegenden selbst, sondern würde auch Motivation schaffen – insbesondere, wenn Hürden wie komplizierte Dokumentation oder aufwändige Abstimmungsprozesse reduziert werden. Aus technischer Sicht wäre es wünschenswert, standardisierte Anzeigen für eine vermutete Veränderung des pflegerischen oder sozialfürsorglichen Bedarfs zu ermöglichen. Dies könnte dann einen professionellen Assessment- und Veranlassungsprozess auslösen, der idealerweise in medizinischen Diagnosen durch Haus- oder Fachärzte sowie in terminologisch standardisierten Pflegediagnosen durch Pflegefachkräfte mündet. Da muss zwar noch einiges Mehr passieren, aber warum nicht daran glauben?! |
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Die Notwendigkeit, die Betreuung und Fürsorge im familiären und freundschaftlichen Kreis durch innovative Kommunikationslösungen wie TIM zu unterstützen, besteht seit langem. Daher stimme ich diesem überfälligem Vorschlag zu. In unserem gemeinsamen Alltag sehen wir, wie Eltern ihre Kinder zusammen betreuen, Partner sich im Krankheitsfall gegenseitig unterstützen und Erwachsene sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. In all diesen Situationen entsteht ein enormer Kommunikationsbedarf, sowohl zwischen den Betreuenden als auch im Austausch mit medizinischen Fachkräften. Beispiele wie elterliche Gespräche mit Ärzten oder der Austausch zwischen Partnern in kritischen Gesundheitsfragen zeigen, wie wichtig es ist, dass wir miteinander kommunizieren können, ohne Barrieren, die uns ausbremsen. Aktuell nutzen viele Menschen für diese Gespräche Plattformen wie WhatsApp, obwohl sie für medizinische Belange nicht optimal geeignet sind. Mit der Einführung von TIM für die medizinische Kommunikation bieten sich zwar neue Möglichkeiten, doch bestehen weiterhin erhebliche Einschränkungen. Die aktuellen Spezifikationen erlauben es nicht, dass Versicherte andere Versicherte zu Kommunikationsräumen einladen können. Dies stellt eine gravierende Hürde für die alltäglichen Pflegeanwendungen dar, insbesondere da Ärzte und Pflegekräfte nicht die Rolle eines „Einladungs-Jockeys“ übernehmen können. Daher appelliere ich an alle Beteiligten und Entscheidungsträger, die entsprechenden TIM-spezifischen Verbote für Versicherte zu überdenken und sie ersatzlos zu streichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kommunikationsbedarfe der Betreuenden gedeckt werden und die pflegerische Versorgung in den Familien und Freundeskreisen verbessert wird. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Kommunikation im medizinischen Bereich zu optimieren und die Herausforderungen, vor denen Pflegepersonen stehen, zu meistern. |
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Die Möglichkeit der Kommunikation aller TI-Beteiligten mit dem TI-Messenger sollte schnellstmöglich ermöglicht werden. Unser Erprobungsprojekt zur Telepflege mit der Caritas Kronach unter Nutzung des TI-Messengers und der Videolösung von awesome technolgies Innovationslabor zeigt die Potentiale auf. Dort wird der TI-M in einem Altenheim zur Einbindung der An- und Zugehörigen der Bewohner und Bewohnerinnen genutzt und findet hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten inklusive auch den Pflegekräften. |
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Ergänzend: Geschwister ebenso Schwägerinnen und Schwäger betreuen sich gegenseitig |
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Der hier geschilderte Ansatz geht m. E. an der Wirklichkeit vorbei. Wenn die pflegebedürftige Person nicht (mehr) in der Lage ist (bspw. wegen fortgeschrittener Demenz oder wegen eines unvorhersehbaren Wegfalls ihrer Kommunikationsfähigkeiten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit), eine Pflegeperson "einzuladen", dann muss dennoch ein "Onboarding" möglich sein. Darüber hinaus müssen auch "Nicht-GKV-Versicherte" eingeladen bzw. eingebunden werden können (bspw. die Pflegeperson ist privat krankenversichert oder sie hat ihren Wohnsitz im Ausland). Entscheidend sind von Beginn an drei Voraussetzungen:
Das Vorhandensein einer GKV-Versichertenkarte einer Pflegeperson darf keinesfalls eine Voraussetzung für die Einbindung dieser Person in den TIM sein. Vorsorgevollmachten, die im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt sind, müssen anerkannt werden. Das gilt auch, wenn sie nicht von einem Notar beglaubigt bzw. beurkundet (oder von einer Betreuungsbehörde bzw. einem Gericht beglaubigt) wurden. Hier sollte es m. E. unbedingt eine Kooperation mit der Bundesnotarkammer geben. |
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Hallo @mlangguth, im ersten Schritt geht es hier ja um das Streichen des Verbots Kapitels 5.3.1 Unterbindung der Versicherteneinladung aus der TI-M ePA Spec. Das Thema Vertretung bzw. Bevollmöchtigte würde ich hiervon unberührt lassen und separat aufgreifen um Srhritt für Schritt voranzukommen. Liebe Grüße, |
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Lieber Mark,
Gruß |
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Die elektronische Patientenakte (ePA) muss gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA sowie der EU-Norm EN 301 549 erfüllen (ab 28.06.2025 verpflichtend).
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Die hier besprochenen Vorschläge sind vom Produktmanagement der gematik zur Kenntnis genommen worden und werden unter Umständen im Rahmen zukünftiger Entwicklungen berücksichtigt. Da es seit März keine Beiträge mehr gab schließe ich dieses Thema. |
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Uh oh!
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Betreuung und Fürsorge aus dem familiären (und befreundeten) Kreis heraus ist allgegenwärtig und müsste durch TIM unterstützt werden:
In allen Fällen entsteht ein Kommunikationsbedarf sowohl der Betreuenden untereinander als auch mit den medizinsichen Fachkräften. Ein paar Beispiele zu den obigen drei Punkten:
Themenbereiche
Der Bedarf ist riesig
Kinder: 14,2 Mio
Kinder unter 14 Jahre: 11,1 Mio
Kinder 14 - 17 Jahren: 3,1 Mio
80+ Jahre: 6,1 Mio
Pflegebedürftige: 5,0 Mio, davon 3,12 Mio überwiegend durch Angehörige gepflegt
Pflegende Angehörige: 4,8 Mio
60% der Erwachsenen leben in einer festen Beziehung
In den meisten dieser Fälle gibt es Kommunikationsbedarfe der Betreuenden untereinander.
Heute lösen diese Menschen ihre med. Kommunikationsbedarf per WhatsApp.
Morgen führen wir TIM für die Kommunikation im Medizinbereich auch für Versicherte ein.
Dennoch werden diese Menschen weiterhin WhatsApp verwenden müssen, weil ihre Kommunikation per TIM untersagt ist.
Denn nach den aktuellen Spezifikationen:
Damit sind derzeit alle obigen Pflege-Anwendungsfälle für TIM tot.
Denn Ärzte und Pflegekräfte werden nicht "Einladungs-Jockey" spielen. Weder haben sie dafür die Zeit, noch kennen sie die familiären Zusammenhänge und können daher auch nicht die richtigen Personen einladen. Außerdem müssen Ärzte und Pflegende nicht die internen Abstimmungen im Rahmen der familiären Pflegekoordination verfolgen - was sie nach aktueller TIM-Spec aber müssten, denn wenn sie den Raum verlassen, werden auch automatisch alle familiär Pflegenden aus dem Raum entfernt.
Daher sollten diese TIM-spezifischen Verbote für eine Versicherten-Versicherten-Kommunikation ersatzlos gestrichen werden.
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